Wahl der Fahrschule

Checkliste zur Auswahl der richtigen Fahrschule, denn Fahrschule ist Vertrauenssache!

Die nachstehend aufgeführten Fragen und Hinweise sollen Dir helfen, die richtige Fahrschule (die Fahrschule Deines Vertrauens) zu finden. Bewerte selbst, wie wichtig oder weniger wichtig für Dich diese Antworten sind. Wir sind sicher, so findest Du Deine richtige Fahrschule.

I. Lage, Ausstattung und Ruf der Fahrschule
Hier spielen einige Faktoren eine Rolle. Zur Zeit gibt es noch kein objektives Gütesiegel das die Qualität der Ausbildung bestätigt. Aber man kann sich schon vor der Anmeldung über „seine“ Fahrschule wichtige Informationen holen :

  1. Was berichten Freunde und Bekannte über diese Fahrschule?
  2. Ist es eine Fahrschule mit Stil, auch vom äußeren Erscheinungsbild her?
  3. Sind der Unterrichtsraum und die Fahrzeuge gepflegt?
  4. Ist der Unterrichtsraum für Dich gut zu erreichen? Auch in den Abendstunden für den theoretischen Unterricht?
  5. Ist der Unterrichtsraum mit bequemen Stühlen ausgestattet?
  6. Wirkt der Unterrichtsraum sauber und gepflegt?
  7. Werden mehrere Aushilfsfahrlehrer beschäftigt und muss deshalb mit einem häufigen Fahrlehrerwechsel gerechnet werden? Das wirkt sich meist negativ aus.
  8. Wirbt die Fahrschule mit selbst errechneten Prüfungsergebnissen oder stammen die Zahlen von einer objektiven Quelle wie z. B vom TÜV?
  9. Ist die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband? Nur dann könnte der Verband bei eventuell auftretenden Problemen helfen.

II. Beratung und Informationen durch die Fahrschule

Wichtig ist, dass vor Vertragsabschluss alle wichtigen Punkte mit der Fahrschule abgeklärt sind. Dazu gehören nicht nur die Ausbildungskosten und die zusätzlich anfallenden Kosten bei der Führerscheinstelle oder für die Prüfung, sondern auch die Beratungsqualität. Ist in einer kleinen Fahrschule keine Bürokraft beschäftigt, sollte die Auskunft wenigstens telefonisch erfolgen und nicht während einer (Deiner) Fahrstunde sein.

  1. Werden alle meine Fragen vor Vertragsabschluss ausführlich und verständlich beantwortet?
  2. Ist die Bürokraft freundlich, geduldig und nett?
  3. Macht die Bürokraft einen kompetenten Eindruck?
  4. Ist eine telefonische Beratung möglich?
  5. Wirst Du innerhalb von einem Tag zurück gerufen, wenn Du eine Nachricht auf den Anrufbeantworter gesprochen hast?
  6. Sind auch Anfragen über Internet / E-Mail möglich? Wann werden sie beantwortet?
  7. Wird Dir bei einer Anfrage nach den Ausbildungskosten alle Entgelte genannt? Oder musst Du alles einzeln erfragen?

Genannt werden müssten :

– Grundbetrag

– Entgelt für die Übungs – Fahrstunden und die Sonderfahrten

– Vorstellung zur Prüfung (theoretisch und praktisch)

  1. Informiert Dich die Fahrschule auch über die anfallenden Nebenkosten?
  2. Unterstützt Dich die Fahrschule bei Deiner Antragstellung?
    • zusätzlich zur Zweiradausbildung:
  3. Verfügt die Fahrschule über ein Ausbildungsmotorrad, das zu Dir passt?
  4. Ist der Fahrlehrer selbst aktiver Motorradfahrer?

III. Der Ausbildungsvertrag

Der Bundesverband der Fahrlehrerverbände empfiehlt seinen Verbandsfahrschulen mit jedem Kunden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt beiden Parteien Rechtssicherheit.

  1. Schließt die Fahrschule einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit Dir ab, indem alle Fragen für beide Seiten klar sind?
  2. Wird Dir eine Durchschrift des Vertrages ausgehändigt?
  3. Dürfen Minderjährige den Vertrag alleine unterschreiben?
  4. Werden Dir mit dem Ausbildungsvertrag auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt?

IV. Entgelte

Das Fahrlehrergesetz regelt die Form der Preisangaben. Fahrschulen sind gesetzlich verpflichtet ihre Preise nach Grundbetrag, Entgelte für Fahrstunden á 45 Minuten und der Vorstellung zur Prüfung anzugeben. Da der Fahrlehrer kein Hellseher ist und im Voraus wissen kann, wie viele Fahrstunden man benötigt, sind so genannte Pauschalangebote verboten und daher immer unseriös !!!

Mit dem Grundbetrag müssen alle Kosten der Fahrschulverwaltung und des gesamten Theorie – Unterrichtes abgegolten sein.

  1. Falls Du die Theorieprüfung nicht bestehst und die Ausbildung fortgesetzt wird, ist die Fahrschule berechtigt, einen neuen Teilgrundbetrag zu erheben. Berechnet die Fahrschule diesen und ist er auch im Vertrag

festgehalten?

  1. Was kostet eine Übungsfahrt ( Fahrstunde) á 45 Minuten?
  2. Was kosten die Sonderfahrten (-Überland, -Autobahn und Beleuchtung)?
  3. Was kostet die Vorstellung zur theoretischen Prüfung?
  4. Was kostet die Vorstellung zur praktischen Prüfung?
  5. Werden für bestimmte Leistungen wie z. B. Vortest zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt oder sind diese im Grundbetrag enthalten?
  6. Ist in allen Entgelten die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten?
  7. Wie müssen die Ausbildungskosten bezahlt werden?

Wichtig : Die Gebühren für Behörden und die Prüforganisation sind nicht Gegenstand des Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule und demnach darin auch nicht enthalten.

V. Theoretische Ausbildung

In der Fahrschüler Ausbildungsordnung sind alle Unterrichtsinhalte für den theoretischen Unterricht vorgegeben. Dabei wird unterschieden zwischen Grundstoff für alle Führerscheinklassen und dem klassenspezifischen Unterricht.

Reiner Fragebogenunterricht ist nicht erlaubt.

  1. Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die theoretische Ausbildung?
  2. Wird nach diesem Ausbildungsplan unterrichtet?
  3. Besteht die Möglichkeit, vor Vertragsabschluß, einmal kostenlos am theoretischen Unterricht teilzunehmen?
  4. Ist der Unterricht interessant und lehrreich?
  5. Werden statt Unterricht nur Fragebogen gepaukt?
  6. Werden im Unterricht moderne Medien wie DVD, CDI oder PC eingesetzt?
  7. Geht der Fahrlehrer auch auf Fragen der Fahrschüler ein?
  8. Paukt der Fahrlehrer nur Regeln oder vermittelt er auch Verkehrsverhaltenslehre?

VI. Praktische Ausbildung

Auch die Inhalte der praktischen Ausbildung sind in der Fahrschüler- Ausbildungsordnung verbindlich geregelt. Die Ausbildung ist unterteilt in die Grundausbildung, die Sonderfahrten und die Prüfungsvorbereitung. Misstrauen ist angesagt, wenn die Fahrschule behauptet, nur die Sonderfahrten seien Pflichtfahrten und auch wenn mit besonders wenigen Fahrstunden geworben wird.

Die Fahrschule hat auch für die praktische Ausbildung einen Ausbildungsplan zu erstellen und ihn auch zugänglich zu machen. Nach diesem Plan muss auch dann ausgebildet werden. Meist wird nach dem Curricularen Leitfaden des Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ausgebildet.

Die Grundausbildung muss vor den Sonderfahrten stattfinden. Bei der Grundausbildung und der Prüfungsvorbereitung hat der Gesetzgeber bewusst auf eine Festlegung von einer Mindestanzahl von Fahrstunden verzichtet, da die Lernvoraussetzungen und die Lernfortschritte der einzelnen Schüler zu unterschiedlich sind. Bei den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) hat der Gesetzgeber eine Mindestanzahl von Fahrstunden festgelegt.

Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet, über jede Fahrstunde Aufzeichnungen zu führen.

  1. Wird nach dem Ausbildungsplan ausgebildet?
  2. Führt der Fahrlehrer über jede Fahrstunde Aufzeichnungen?
  3. Findet bei jeder Fahrstunde eine Vor- und Nachbesprechung statt?
  4. Kann der Fahrlehrer jederzeit den Stand der Ausbildung darlegen und aufzeigen was noch zu bewältigen ist?
  5. Ist sichergestellt, das Du alle Fahrstunden beim gleichen Fahrlehrer absolvieren kannst?
  6. Widmet sich der Fahrlehrer während der Fahrstunde voll und ganz seinem Schüler oder erledigt er Besorgungen?
  7. Ist sichergestellt, das der Fahrlehrer nur auf Deinen Wunsch und mit Deiner Zustimmung gewechselt wird?
  8. Werden vereinbarte Termine pünktlich eingehalten?
  9. Ist der Abstand der Fahrstunden so groß, weil der Fahrlehrer so überlastet ist?
  10. Muss ein häufiger Fahrzeugwechsel in Kauf genommen werden?
  11. Sind Überland und Nachtfahrten so gestaltet, das auch sicherheitsrelevante Lerninhalte wie Kurven fahren, Befahren von Steigungen und Gefällen oder auch Überholen geübt werden können?
  12. Wird bei der Autobahnfahrt nur durchgeprescht oder ein abgestimmtes und ausgewogenes Programm von Ein- und Ausfahrten, Überholen,Fahren bei höherer Geschwindigkeit ( bis 130 Km/h) und das Befahren
    von Parkplätzen/ Rasthöfen angeboten?

VII. Prüfungsvorbereitung und Planung

Der Fahrlehrer darf Dich zur Prüfung nur anmelden, wenn er davon überzeugt ist, dass Du die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

  1. Führt die Fahrschule Tests zur Ermittlung der Prüfungsreife in Theorie und Praxis durch?
  2. Wirst Du vorher über diesen Test informiert?
  3. Wird die Terminierung der Prüfung rechtzeitig mit Dir abgestimmt?
  4. Ist ein Ansprechpartner der Fahrschule auch bei der theoretischen Prüfung vorhanden?
  5. Begleitet Dich bei der praktischen Prüfung auch der Fahrlehrer, der Dich während der Ausbildung betreut hat?

Wir hoffen Dir damit eine Hilfe zu geben bei der Suche nach der Fahrschule Deines Vertrauens und freuen uns natürlich, wenn Du dich für uns, die Fahrschule Zweifel, entscheidest.

Fahrschule Zweifel GmbH
Severusstraße 44, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland